Skip to content Skip to footer

Nova Sedes Wohnungsbau – Amtsgericht Weiden Urteil – Widerruf

Was sagt das Amtsgericht Weiden zur Nova Sedes Wohnungsbau?
1. Das Mitglied muss an die Nova Sedes Wohnungsbau zahlen.
2. Das Mitglied muss den ganzen Rechtsstreit bezahlen.

Der Beitritt zu einer Gesellschaft oder einem Verein, somit auch zu einer Genossenschaft ist kein entgeltlicher Vertrag, sondern ein auf Begründung der Mitgliedschaft gerichtetes organisationsrechtliches Geschäft (vgl. Münchner Kommentar, 5. Aufl. § 312 BGB RdNr. 30). Somit handelt es sich bei dem auf der Beitrittserklärung befindlichen Widerrufsrecht um ein freiwillig eingeräumtes.

Zum Artikel: https://issuu.com/nova-sedes-wohnungsbau/docs/nova_sedes_wohnungsbau_-_ag_urteil_2012_-_widerruf

Leave a comment